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Mehr als es scheint

Ihr Unternehmen besteht nicht nur aus Personen, sondern auch aus einer großen Menge an Informationen. Diese Daten von Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten oder Privatpersonen, die sich in den Dokumenten wiederfinden, sind zumeist vertrauliche Daten. Darüber hinaus können diese Unterlagen sensible Informationen wie etwa Firmengeheimnisse, Informationen über mit Ihrem Unternehmen verbundene Personen oder auch über das Know-how und die Art, wie Sie Geschäfte machen, enthalten. Diese Daten müssen archiviert und in angemessener Weise geschützt werden.

Sie brauchen zum einen Datensicherheit für diese Informationen und zur gleichen Zeit einen leichten und effizienten Zugriff, wann immer Sie ihre Daten benötigen. Eine Archivierung im eigenen Haus kann als naheliegende Lösung erscheinen, mit wachsenden Anforderungen aber schnell an Grenzen stoßen.

„Professionel du Secteur financier“ in Luxemburg

Streff Luxembourg Professionnel du Secteur FinancierAufgrund der aktuellen gesetzlichen Regelungen für den Finanzsektor dürfen seit dem 01.04.2004 Unternehmen, die dem Finanzsektor angehören, nur noch mit einem für den Finanzsektor zugelassenen Dienstleister zusammenarbeiten.

Da die Firma Streff neben den besonderen Dienstleistungen wie Archivierung, Scannen von Dokumenten und Vernichten von Datenträgern aller Art auch „In-house“ Transporte und Umzüge durchführt, haben wir die notwendige Autorisierung vom luxemburgischen Finanzministerium erhalten.

Alle Mitarbeiter von Streff sind im Hinblick auf die Sicherheit den besonderen Anforderungen und Bedingungen der CSSF unterworfen und bieten Ihnen so den höchsten Servicestandard.

Gesetzliche Grundlage (Memorial Secteur Financier 18.10.2003)

Sicherheit der Datenverarbeitung

Für die Sicherheit bei der Datenverarbeitung legt das Gesetz fest, dass der für die Verarbeitung Verantwortliche alle geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen ergreifen muss, um den Schutz der von ihm verarbeiteten Daten zu gewährleisten: Gegen zufällige oder unrechtmäßige Vernichtung, den zufälligen Verlust, die unbefugte Abänderung, die unberechtigte Weitergabe oder unbefugten Zugang, sowie gegen jede andere Form der unrechtmäßigen Verarbeitung. Dies gilt insbesondere, wenn im Rahmen der Verarbeitung Daten in einem Netzwerk übertragen werden.

Wird die Datenverarbeitung von einem Dritten vorgenommen, also ein Dienstleister eingeschaltet, dann muss dieser einen Auftragsverarbeiter wählen, der ausreichende Sicherheiten in Bezug auf die technischen Sicherheitsmaßnahmen und organisatorischen Vorkehrungen der auszuführenden Verarbeitung bietet. Es obliegt dem Auftraggeber sowie dem Auftragsverarbeiter, für die Einhaltung dieser Maßnahmen zu sorgen.

Weiter muss jede im Auftrag ausgeführte Datenverarbeitung durch einen Vertrag oder eine schriftlich niedergelegte Rechtsurkunde geregelt werden, die den Auftragsverarbeiter an den für die Verarbeitung Verantwortlichen bindet und die insbesondere vorsieht, dass der Auftragsverarbeiter auf ausschließliche Anweisung des für die Verarbeitung Verantwortlichen handelt und dass die in diesem Artikel aufgeführten Pflichten auch für diesen gelten.

Wir kennen das Gesetz, richten uns danach, übernehmen gerne Ihre Daten und werden für Sie tätig.

Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten

Im alltäglichen Leben werden große Mengen von Informationen gespeichert und verarbeitet. Jedes Unternehmen, jede Organisation und jede Einzelperson hat verständlicherweise ein Interesse daran, dass diese Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.

Das Gesetz schützt also die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und sorgt auch für die Wahrung der gesetzlich geschützten Interessen juristischer Personen.

Wenn Sie sich für das gesamte Gesetz interessieren, dann klicken Sie hier.

Im Nachfolgenden erklären wir Ihnen kurz die wesentlichen Begriffe, die im Datenschutzgesetz eine zentrale Rolle spielen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist definiert als jeder Vorgang oder jede Vorgangsreihe, die mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren durchgeführt und auf Daten angewandt wird, wie etwa :

  • das Erheben
  • das Speichern
  • die Organisation
  • die Aufbewahrung
  • die Anpassung
  • oder Veränderung
  • das Auslesen
  • die Benutzung
  • die Übertragung
  • die Verbreitung
  • oder jede andere Form der Bereitstellung, Kombination oder Verknüpfung,
  • sowie das Sperren, Löschen oder Vernichten.

Der Auftragsverarbeiter ist im Gesetz beschrieben als die natürliche oder juristische Person, die staatliche Behörde, die Dienststelle oder jede andere Einrichtung, die im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen Daten verarbeitet.

Der für die Verarbeitung Verantwortliche

Der für die Verarbeitung Verantwortliche ist definiert als die natürliche oder juristische Person, die staatliche Behörde, die Dienststelle oder jede andere Einrichtung, die allein oder gemeinsam mit anderen die Zweckbestimmung und die Mittel für die Verarbeitung personenbezogener Daten festlegt.

Das Gesetz legt fest, dass unter personenbezogenen Daten alle Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche oder juristische Person, gleichgültig welcher Art und unabhängig vom Datenträger, fallen.

Eine natürliche oder juristische Person gilt als bestimmbar, wenn sie direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere durch Bezugnahme auf eine Kennnummer oder auf ein oder mehrere spezifische Merkmale ihrer physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, kulturellen, sozialen oder wirtschaftlichen Identität.

Aufbewahrungfristen

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 22.12.1986 besteht eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren nach Abschluss des Geschäftsjahres für Geschäfte zwischen Händlern und Nicht-Händlern, sowie zwischen Händlern und Konsumenten.

Grundsätzlich beginnt die Frist zur Aufbewahrung mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Änderung oder Ergänzung in der Akte vorgenommen worden ist. Neben dieser allgemeinen Regelung gibt es zudem eine große Zahl von branchen- oder anwendungsspezifischen Aufbewahrungspflichten für Dokumente und Datenträger, die je nach Regelung sehr viel länger sein können.